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Fortschritt für den Datenschutz

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Wenn sich eine Mehrheit nicht mehr an Regeln hält, dann untergräbt das immer auch ein Stück die Legitimation des Normgebers. Bei den Regeln zur ärztlichen Schweigepflicht und zur Datenverarbeitung in der Arztpraxis war dieser Punkt schon seit Langem erreicht.

Gut 80 Prozent der Ärzte haben einen Anschluss ans Internet, sei es privat oder über die Praxis. Viele von ihnen tauschen seit Jahren auch Patientendaten über das Internet aus - was nach den Regeln der ärztlichen Körperschaften eigentlich nicht statthaft war. Da sich nun Ärzte, die auf die Vorteile der elektronischen Kommunikation nicht verzichten wollten, ohnehin in einer rechtlichen Grauzone befanden, gingen manche das Thema Datensicherheit äußerst lax an. Die Folge: In Vernetzungsprojekten sind die Patientendaten zum Teil längst nicht so gut geschützt, wie Patienten und Ärzte das glauben.

Insofern war es längst überfällig, dass Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung die Empfehlungen zur Schweigepflicht an die Anforderungen des Internet-Zeitalters anpassen. Auch wenn die neuen Regeln vielleicht dem einen oder anderen zu weit ins Detail gehen - sie sorgen für ein höheres Datenschutzniveau für die Patientendaten und sie bringen für Ärzte, die sich in Netzen bewegen, mehr Rechtssicherheit. Vielleicht kommt durch die Empfehlungen ja auch endlich das Projekt elektronischer Arztausweis wieder in Fahrt. Der Datensicherheit würde das sicher nützen.

Lesen Sie dazu auch: Das Internet ist für Praxisrechner mit Patientendaten nicht mehr tabu Patientendaten bleiben Verschlusssache

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