Das deutsche DRG-System wird erwachsen

Mittlerweile gehört sie zum Alltag an deutschen Kliniken: die Abrechnung nach Fallpauschalen. In wenigen Tagen geht die Umstellungsphase zu Ende.

Von Antonia von Alten Veröffentlicht:

Die deutschen Kliniken sind den niedergelassenen Arztpraxen in einer Sache um einige Jahre voraus: Seit 2004 werden dort - fast - alle Leistungen über Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups; DRG) abgerechnet. Das heißt, je nach Diagnose - Haupt und Nebendiagnosen - gibt es ein pauschales Honorar für den Fall, weitgehend unabhängig von der Verweildauer des Patienten.

Als das neue Abrechnungsverfahren vor fünf Jahren eingeführt wurde - "die größte Strukturreform im Gesundheitswesen seit knapp 30 Jahren", so Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt - hagelte es erst einmal Proteste. Krankenhausverbände warnten vor Bürokratie und Abrechnungschaos. Ärzte und Krankenschwestern befürchteten, dass sie zu wenig Zeit für die Patienten haben werden und sie aus wirtschaftlichen Gründen frühzeitig, "blutig", entlassen müssen. Das ist zum Teil eingetreten, jedoch nicht in dem Ausmaß, wie von niedergelassenen Ärzten befürchtet wurde.

Bis Anfang 2009 läuft die so genannte Umstellungsphase (Konvergenzphase) für die Vergütung der Krankenhäuser. In dieser Zeit erhalten Klinken ein Budget, aus dem sich klinikindividuelle Fallpauschalen errechnen, von 2009 an sollen sie landesweit für alle Kliniken einheitlich sein. Dann sind die Erlöse eines Krankenhauses das Produkt aus einer vorab vereinbarten Leistungsmenge und den jeweiligen Preisen für diese Leistungen - vergleichbar den Fallwerten und den Regelleistungsvolumina bei Vertragsärzten. Das heißt, dass ab 2009 zumindest innerhalb eines Landes alle DRG-relevanten Krankenhausleistungen das gleiche Preisniveau haben.

Von Land zu Land sind sie jedoch unterschiedlich. So wird im Jahr 2009 eine Blinddarmoperation in Sachsen-Anhalt 2053,50 Euro kosten, in Rheinland Pfalz dagegen 2225,97 Euro. In weiteren fünf Jahren, ab 2014 sollen schließlich alle deutschen Krankenhäuser für gleiche Leistungen gleiche Preise erhalten.

"Ein Erfolgsmodell" nennt Dr. Peter Steiner, Leiter der Abteilung Krankenhausfinanzierung und -planung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) das deutsche DRG-System. "Es eröffnet eine völlig neue Dimension der Kostenrechnung".

Unumstritten ist das System in Deutschland jedoch beileibe nicht. So kritisiert beispielsweise Klaus Kober, der als Managing Director des Beratungsunternehmens 4p Consulting das DRG-System seit seinen Anfängen begleitet, den ungeheueren Verwaltungsaufwand. So müsse jedes Jahr die Software völlig neu programmiert werden. Immer wieder werde das Prinzip "Geld folgt Leistung", das dem DRG-System zugrundeliege, ad absurdum geführt. Und wo es Sprünge beim Entgelt gebe, so Kober, sei die Abrechnungspraxis manipulationsanfällig. So bewirkt die Nebendiagnose Hypokaliämie beispielsweise einen Erlössprung von rund 250 Euro. Die Therapie: eine Brausetablette. Die Motivation, diese harmlose aber Geld bringende Zusatzdiagnose zu stellen, liegt auf der Hand.

Die siebte Version der deutschen DRG

G-DRG 2009 ist die siebte Version des G-DRG-Systems. Mittlerweile steht in Deutschland das Grundgerüst. Lediglich Details werden noch verändert. Der Fallpauschalenkatalog für 2009 enthält insgesamt 1192 verschiedene abrechenbare Fallpauschalen, 55 mehr als im Vorjahr. Für 2009 sind 127 Zusatzentgelte vereinbart, 12 mehr als 2008.

www.g-drg.de

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