Vorratsdatenspeicherung
Das müssen Ärzte jetzt wissen!
Prinzipiell unterliegt die Arzt-Patienten-Beziehung dem Schutz der Privatsphäre. Es gibt allerdings Ausnahmen. Was sich jetzt mit der Vorratsdatenspeicherung ändert, erklärt Experte Ingo Pflugmacher.