Der Zensus 2011 nimmt alle deutschen Häuser unter die Lupe

Alle Haus- und Wohnungsbesitzer bekommen ab Anfang Mai Post: die Fragebögen zum Zensus 2011. Die sollten besser nicht im Papierkorb landen. Wer nicht mitmacht, riskiert nämlich ein Bußgeld.

Von Antonia von Alten Veröffentlicht:
Zum ersten Mal fragen die statistischen Landesämter umfangreiche Details zu allen Häusern und Wohnungen ab.

Zum ersten Mal fragen die statistischen Landesämter umfangreiche Details zu allen Häusern und Wohnungen ab.

© Maxim_Kazmin / fotolia.com

BERLIN. Die erste große Volkszählung im vereinten Deutschland steht kurz bevor. Stichtag ist der 9. Mai 2011. Gezählt wird übrigens nicht nur in Deutschland, sondern europaweit.

Anders als die letzte Volkszählung von 1987 ist der Zensus 2011 als kombinierte Volks-, Wohnungs-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung konzipiert. Die meisten Daten werden zudem nicht bei den Bürgern direkt erhoben, sondern aus verschiedenen Registern der Verwaltung zusammengeführt.

Nur knapp zehn Prozent der Bevölkerung werden zusätzlich zu Schuldbildung, Beruf, Familienstand und Religion befragt.

Die Angaben zur Religion sind freiwillig

Eine Besonderheit gibt es für alle Ärzte und Apotheker, die Haus- oder Wohnungseigentum haben. Erstmals müssen nämlich alle deutschen Immobilieneigentümer Fragen zu ihren Häusern und Wohnungen beantworten.

Nur die Angaben zur Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung sind freiwillig. Wer die anderen Auskünfte verweigert, riskiert ein Bußgeld, das bis zu 5000 Euro betragen kann. Mit den Fragebögen, die Anfang Mai mit der Post ins Haus kommen, werden erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik umfassend Daten zum Immobilieneigentum erhoben.

So gab es bislang beispielsweise keine statistisch gesicherten Daten über die Zahl der Eigentumswohnungen. Der Zensus kann dazu beitragen, diese Informationslücken zu schließen. Abgefragt werden folgende Erhebungsmerkmale:

für Gebäude: Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel, Art des Gebäudes, Eigentumsverhältnisse (Privatperson / privatwirtschaftliches Unternehmen / öffentliches Unternehmen), Gebäudetyp, Baujahr, Heizungsart, Zahl der Wohnungen.

für Wohnungen: Art der Nutzung, Eigentumsverhältnisse, Wohnung nicht meldepflichtiger Personen (soweit bekannt), Fläche der Wohnung, WC, Badewanne oder Dusche, Zahl der Räume. Außerdem müssen auch persönliche Daten wie Namen, Zahl der Bewohner, Anschrift angegeben werden.

Schon seit mehr als einem Jahr läuft eine Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung. Die statistischen Landesämter versuchen die Eigentümer und Verwalter sämtlicher Gebäude mit Wohnraum herauszufinden - beispielsweise über die kommunalen Grundsteuertellen, Liegenschaftsämter und Entorgungsbetriebe - denn diese Eigentümer bzw. Wohnungs- oder Hausverwalter sind jetzt auskunftspflichtig.

Eine Verfassungsbeschwerde wurde im Herbst abgelehnt

Am Zensus 2011 scheiden sich die Geister: Für die Befürworter liefert die Erhebung wichtige Grundlagen etwa für Gesetze oder politische Planungen.

Kritiker halten die Datensammlung für eine ungerechtfertigte staatliche "Schnüffelei", die wichtige Grundrechte verletzt und gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstößt. Das lehnte allerdings die im September 2010 eingereichte Verfassungsbeschwerde ab.

Ein Infoblatt des Vereins "Wohnen im Eigentum - die Wohnungseigentümer" zur Gebäude und Wohnungszählung kann heruntergeladen werden: www.wohnen-im-eigentum.de

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