TIPPS FÜR DIE ARZTHELFERIN
Die Berichtspflicht setzt das Einverständnis des Patienten voraus
Die Zusammenarbeit zwischen Fach- und Hausarzt sowie zwischen Zuweiser und Klinikarzt wird sowohl durch den EBM gefördert als auch vom Gesetzgeber gefordert. Bevor jedoch Befunde von Arzt zu Arzt geschickt werden, müssen Medizinische Fachangestellte Patienten fragen, ob diese damit einverstanden sind.