Der konkrete Fall

Die Versicherung strich den Risikozuschlag

Wenn Versicherungen Kunden Leistungen verweigern oder die Vertragskonditionen verschlechtern, müssen Versicherte das nicht klaglos hinnehmen.

Veröffentlicht:

Streit mit der Assekuranz - viele Versicherte haben das schon erlebt. Bleibt die direkte Auseinandersetzung mit dem Unternehmen ohne Erfolg, kann es sich lohnen, den Versicherungsombudsmann oder den Ombudsmann für die Private Krankenversicherung einzuschalten.

Ein Versicherter musste einen Risikozuschlag zur PKV-Prämie zahlen, weil er bei Vertragsabschluss angegeben hatte, dass er unter Schilddrüsenüberfunktion litt, berichtet der PKV-Ombudsmann. Nach 20 Jahren forderte der Kunde den Versicherer auf, den Zuschlag zu streichen, da die Störung nachgewiesenermaßen keine Rolle mehr spielte.

Das Unternehmen kam dem Verlangen nicht nach. Die Begründung: Der Mann sei in der Vertragslaufzeit an anderen Leiden erkrankt, für die der Versicherer bereits erhebliche Leistungen erbracht habe. Da sich der Gesundheitszustand des Kunden insgesamt verschlechtert habe, sei die Beibehaltung des Risikozuschlags erforderlich. Das sah der PKV-Ombudsmann anders: Es sei nicht zulässig, den für die Schilddrüsenüberfunktion vereinbarten Risikozuschlag auf andere, nach Vertragsabschluss aufgetretene Erkrankungen zu übertragen, argumentierte er. Das Unternehmen folgte der Empfehlung und reduzierte den Zuschlag auf Null.

Grundsätzlich müssen sich weder Versicherer noch Kunden an die Empfehlung halten. Beschwerden von Versicherten nimmt der Schlichter nur an, wenn sie vorher kein Verfahren bei der Aufsicht oder vor Gericht angestrengt haben.

www.pkv-ombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de

Haben Sie Probleme mit Versicherungen?

Wir greifen Ihren Fall auf. Melden Sie sich bei uns: Ärzte Zeitung, Postfach 20 02 51, 63077 Offenbach Fax: 0 61 02/ 50 61 78 oder wi@aerztezeitung.de

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praxiswissen Geldanlage

Rücklagen für plötzlichen Geldbedarf: Auf die Dosis kommt es an

Empfehlungen für die Geldanlage

Geld und Vermögen: Mit ein bisschen Optimismus ins Finanzjahr 2026

Kooperation | In Kooperation mit: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Prozesse werden teurer

Tipps: So können Praxen die Risiken für einen GOÄ-Streit minimieren

Sie fragen – Experten antworten

Ab wann darf ich jüngere Menschen auf Kasse gegen Herpes zoster impfen?

Bei Senioren

Hypothermie bei Sepsis – ein Warnsignal!

Lesetipps
Eine Blutdruckmessung

© CasanoWa Stutio / stock.adobe.com

Fallstricke in der Praxis

Häufige Fehler in der Hypertonie-Therapie: So geht’s besser!

Ein Mann im Hintergrund nimmt einen Schluck von einem Drink. Im Vordergrund stehen vier Flaschen mit alkoholischen Getränken.

© Axel Bueckert / stock.adobe.com

Analyse des Trinkverhaltens

Wie lebenslanger Alkoholkonsum das Darmkrebsrisiko steigert