Der konkrete Fall

Die stillen Reserven können durchaus bei Null liegen

Die Auszahlung aus meiner Kapitallebensversicherung liegt weit unter dem, was mir der Anbieter beim Abschluss versprochen hat. Was kann ich tun?

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Sie können sich an den Versicherungsombundsmann Professor Günter Hirsch wenden, wenn sie die Auszahlung aus ihrer Kapitallebensversicherung für zu niedrig halten. "Wir prüfen, ob die Berechnungen des Anbieters plausibel sind", sagt Hirsch. Er kann bis zu einem Streitwert von 5000 Euro für den Versicherer verbindliche Entscheidungen treffen und bis zu 80 000 Euro eine Empfehlung aussprechen. Ärzte, die Auszahlungen prüfen lassen, müssen dafür nichts zahlen.

Bei einer klassischen Lebensversicherung bekommen die Kunden auf jeden Fall den beim Vertragsabschluss garantierten Mindestbetrag ausgezahlt. Darüber hinaus erhalten sie die angesammelte Beteiligung an den Kapitalerträgen. Sie ist variabel und wird vom Versicherer jährlich neu festgelegt.

Vor Vertragsabschluss legen die Anbieter den Kunden eine Prognoserechnung vor, die völlig unverbindlich ist. Denn sie beruht auch auf dem variablen Teil der Kapitalerträge. Aufgrund der derzeitigen Krise und des Börsencrashs 2001 kann die tatsächliche Auszahlung erheblich unter der Prognoserechnung liegen. Sie darf aber nicht unter die bei Vertragsabschluss garantierte Summe fallen, wenn der Kunde den Vertrag wie vereinbart die Prämien bezahlt hat.

Seit dem 1. Januar 2008 müssen die Versicherer die Kunden außerdem an den sogenannten stillen Reserven beteiligen. Das ist die Differenz zwischen dem Buchwert von Geldanlagen wie Aktien oder Immobilien und dem tatsächlichen Marktwert. Nach Hirschs Erfahrungen sind viele Verbraucher irritiert, wenn der Versicherer ihnen mitteilt, dass bei ihnen die Beteiligung bei Null liegt. Aufgrund der Entwicklungen an den Finanzmärkten ist das aber oft tatsächlich der Fall. (akr)

Kontakt unter www.versicherungsombudsmann.de oder Tel.: 0 18 04 / 22 44 24

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