EBM & Co

Diese Neuerungen betreffen Praxen ab 1. Juli

Mitte Juni hat der Bewertungsausschuss noch kurzfristig EBM-Änderungen beschlossen, die zum Juli starten. Darunter auch zwei neue Ziffern zu medikamentösen Therapien.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Monats- und Quartalswechsel: Zum 1. Juli treten etliche Änderungen in Kraft, die auch die Abrechnungsmöglichkeiten in der Praxis erweitern.

Monats- und Quartalswechsel: Zum 1. Juli treten etliche Änderungen in Kraft, die auch die Abrechnungsmöglichkeiten in der Praxis erweitern.

© A. Korn/Fotolia

NEU-ISENBURG. Zum 1. Juli treten etliche honorarwirksame Neuerungen in Kraft – allen voran der leidige Online-Stammdatenabgleich, der jetzt scharf geschaltet wird.

  • Mehr als die Hälfte aller Praxen sind jüngsten Zahlen der gematik zufolge aktuell an die Telematikinfrastruktur angeschlossen. Wer die erforderlichen IT-Komponenten bis Ende März dieses Jahres bestellt hat, muss keine Sanktionen befürchten, falls die eigentliche Installation noch aussteht. Wer nicht fristgerecht bestellt hat und jetzt den Versichertenabgleich online nicht zu leisten in der Lage ist, wird rückwirkend zum 1. Januar pro Quartal ohne TI-Anschluss mit einem Prozent Honorarabzug bestraft.
  • Mit der Einladung zur Darmkrebsfrüherkennung, die künftig allen gesetzlich und privat Versicherten ab dem 50. Lebensjahr zuteilwerden soll, ist zusätzliche ärztliche Beratung gefragt. Um dem Rechnung zu tragen, wurde die EBM-Ziffer 01740 („Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms“) um 12 auf 115 Punkte aufgestockt.
  • Die psychotherapeutische Versorgung Versicherter, bei denen eine Intelligenzstörung (ICD-10 F70-F79) vorliegt, soll verbessert werden. Probatorische Sitzungen (EBM-Ziffer 35150) und psychotherapeutische Sprechstunden (35151) dürfen deshalb bei dieser Patientengruppe jetzt häufiger abgerechnet werden: probatorische Sitzungen bis zu sechsmal im Krankheitsfall, psychotherapeutische Sprechstunden bis zu zehnmal im Krankheitsfall.
  • Der GBA hat dem erweiterten Neugeborenenscreening eine 14. Untersuchung, auf schwere kombinierte Immundefekte, hinzugefügt. Infolgedessen wurde die EBM-Ziffer 01724 („Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen-Screenings“) um den PCR-Test ergänzt und deren Bewertung von 147 auf 221 Punkte erhöht.
  • Eine neue EBM-Ziffer 01516 gilt ab Juli zur „Beobachtung und Betreuung eines Kranken“ bei der Gabe des Immunmodulators Fingolimod gegen MS. Die mit 1404 Punkten dotierte Leistung soll extrabudgetär vergütet werden. Die Beobachtung muss „mehr als sechs Stunden“ dauern. Die Ziffer kann bei der Ersteinstellung, bei einer Dosis-Umstellung sowie bei einer Therapiewiederaufnahme angesetzt werden.
  • Zur genotypischen HIV-Resistenztestung vor der Erstverordnung des neuen Virenhemmers Doravirin wurde die Ziffer 32818 in den EBM aufgenommen (260 Euro, extrabudgetär).
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