Sterbehilfe

Dignitas-Gründer in Schweiz rechtskräftig freigesprochen

Selbst zwei Dekaden nach seiner Gründung muss sich der Sterbehilfeverein Dignitas auch im Heimatland noch juristischer Angriffe erwehren.

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Der Rechtsanwalt und Gründer des Schweizer Sterbehilfevereins Dignitas, Ludwig Amadeus Minelli.

Der Rechtsanwalt und Gründer des Schweizer Sterbehilfevereins Dignitas, Ludwig Amadeus Minelli.

© picture alliance/KEYSTONE

Zürich. Zwei Jahre nach Freispruch des Dignitas-Gründers Ludwig Amadeus Minelli ist das Urteil jetzt rechtskräftig. Minelli und damit der Schweizer Sterbehilfeverein selbst sehen sich nun endgültig von den erhobenen Vorwürfen – Verleitung und Beihilfe zum Suizid aus selbstsüchtigen Beweggründen sowie des Wuchers – entlastet.

Medienberichten zufolge wurde der Freispruch rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Berufungs-Begründung nicht fristgerecht beim zuständigen „Obergericht“, wie die 2. Instanz in der Schweiz genannt wird, einzureichen vermochte. Versuche, die Begründung nachzureichen, seien gescheitert.

2013 hatte die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich Ermittlungen gegen den Verein aufgenommen. Dignitas begrüßte seinerzeit die Untersuchung ausdrücklich, erhoffte man sich von ihr doch den Nachweis, dass sich weder die Organisation noch ihr Gründer im Rahmen der Sterbebegleitung je strafbar gemacht hätten.

2018, im 20. Jahr nach Vereinsgründung, sprach das Bezirksgericht der Gemeinde Uster im Kanton Zürich Minelli, der als Beschuldigter in dem Verfahren geführt wurde, von allen Anschuldigungen frei. Die Anklage sei, so der Verein, „politisch motiviert“ gewesen, „offenbar um eine Grundsatzfrage zu klären“. Gleichwohl bescheinigt Dignitas dem zuständigen Staatsanwalt, das Verfahren „hart, aber stets korrekt“ geführt zu haben. (cw)

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