E-Health
Drei Viertel besprechen App-Empfehlungen mit Arzt
BERLIN. Rund 75 Prozent der Nutzer von Gesundheits-Apps besprechen die digitalen Therapieempfehlungen mit ihrem Arzt – dies gilt auch, wenn die Anwendung eine andere Therapie vorschlägt als der Arzt. Das ergibt die Umfrage "EPatient Survey 2017", in der 11.000 Surfer auf Gesundheits-Webseiten befragt wurden. Jeder zehnte App-Nutzer gab an, abweichende Empfehlungen der Anwendung mit einem anderen Arzt als dem behandelnden zu besprechen. Nur drei Prozent der Befragten befolgen die Ratschläge der Health-App oder eines Online-Programms, ohne ärztliche Meinung einzuholen. Dagegen ignorieren 12 Prozent den Rat der App. Laut eigenen Angaben ist das Projekt die größte Online-Umfrage zum "Patient im Netz". (ajo)







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


