Duales Studium ohne Sozialabgabe

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KASSEL (mwo). Praktika im Rahmen moderner dualer Studiengänge sind nicht sozialversicherungspflichtig. Nach einem am Dienstag verkündeten Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel gilt das selbst für umfangreiche Praktikumszeiten, für die das beteiligte Unternehmen eine Vergütung bezahlt.

Im Streitfall ging es um den Studiengang Wirtschaftsinformatik. Es bestand jeweils etwa zur Hälfte aus theoretischer Ausbildung an der Hochschule und betrieblicher Ausbildung in Partnerunternehmen. Im streitigen Zeitraum hatten Studenten durchgehend, also auch während der Praktika, eine Studiengebühr von monatlich 560 Euro.

Genau in dieser Höhe zahlten Partnerbetriebe ebenso durchgehend eine Vergütung an ihre Praktikanten. Die beklagte Deutsche Rentenversicherung meinte, es handele sich letztlich um eine betriebliche Ausbildung, die Unternehmen müssten für ihre Praktikanten daher Sozialversicherungsbeiträge abführen (Az.: B 12 R 4/08 R).

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