Digitale Verordnung

E-Rezept: Apotheken fordern von den Kassen ganzjährigen Retax-Verzicht

Retaxationen wegen fehlerhafter E-Rezepte? Bisher noch keine. Doch die Apotheker trauen dem Frieden nicht – und fordern von den Kassen eine Friedenspflicht.

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Berlin. Der Deutsche Apothekerverband scheint mit dem Start des elektronischen Rezepts im Großen und Ganzen zufrieden. Dennoch fordert der DAV „Retaxfreiheit für E-Rezepte bis Ende 2024“. Seit Anfang Januar seien bundesweit bis dato rund 15 Millionen digitale Verordnungen ausgestellt worden, heißt es in einer Mitteilung am Dienstag.

Dabei sei „der Anteil der E-Rezepte, die auf dem Verordnungsweg oder im Abgabeprozess komplett hängenbleiben, minimal“, versichert Verbandsvize Anke Rüdinger. Ungeachtet dessen gebe es aber „trotzdem noch zu oft Schwierigkeiten, die die Arbeit der Apothekenteams erschweren und die Versorgung der Patientinnen und Patienten verlangsamen“.

Rüdinger berichtet von den gleichen Problemen, wie sie unlängst der DAV bereits bei der KBV angesprochen hatte – etwa Stapelsignatur am Ende des Tages oder Datenverarbeitungsfehler wegen frei eingetragener ärztlicher Berufsbezeichnungen. Von konkrete Retaxationen deswegen weiß Rüdinger zwar noch nichts zu berichten. Im Gegenteil: Zwei AOKen hätten nun ausdrücklich darauf darauf verzichtet, E-Rezepte wegen unkorrekter ärztlicher Berufsbezeichnung zurückzuweisen und den Apotheken dafür die Vergütung zu streich.

Doch die Befürchtung, dass sich andere Kassen weniger kulant verhalten, ist offenbar groß. Rüdinger: „Es darf nicht passieren, dass die ohnehin schon wirtschaftlich unter Druck stehenden Apotheken auf ihr Honorar verzichten müssen, weil die Arztpraxen bei der Implementierung des E-Rezept-Systems fehlerhafte Verordnungen ausstellen.“

Es wäre „sehr hilfreich“, so die DAV-Vizevorsitzende weiter, wenn nun „das gesamte Krankenkassenlager in der Startphase des E-Rezeptes gänzlich auf Retaxationen verzichtet“. Eine solche Friedenspflicht solle „mindestens bis Ende 2024 andauern und verlängert werden, wenn sich die Fehleranzahl bis zum Ende des Jahres nicht deutlich verringert hat.“ (cw)

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