Gericht hat entschieden

E-Zigaretten sind keine Arzneimittel

Die umstrittenen E-Zigaretten dürfen auch weiterhin in Tabakläden und im Internet verkauft werden: Sie sind nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Arzneimittel.

Veröffentlicht:
Darf weiter frei verkauft werden: die E-Zigarette.

Darf weiter frei verkauft werden: die E-Zigarette.

© Marcus Brandt / dpa

LEIPZIG. Die umstrittenen E-Zigaretten sind laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Arzneimittel. Damit benötigen die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den Elektrozigaretten verdampft werden, auch keine Zulassung und können weiter in Tabakläden und im Internet verkauft werden.

Für eine Einstufung als Arzneimittel fehle es am therapeutischen Zweck und einer positiven gesundheitlichen Wirkung der sogenannten Liquids, entschied das Gericht in Leipzig am Donnerstag.

Es gab damit den Klagen einer Ex-Ladenbesitzerin aus Wuppertal sowie zweier Hersteller von E-Zigaretten in dritter und letzter Instanz recht.

Zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Münster in drei Fällen entschieden, dass die in E-Zigaretten enthaltenen nikotinhaltigen Flüssigkeiten keine Arzneimittel sind und deshalb frei gehandelt werden können.

Gegen diese Urteile hatte das Land Nordrhein-Westfalen vor dem Oberverwaltungsgericht Revision eingelegt. (dpa)

Aktenzeichen: BVerwG 3 C 25.13 bis 27.13

Lesen Sie dazu auch: Interview: "E-Zigaretten sind gesundheitlich bedenklich"

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Abb. 1: Finale Analyse der SPOTLIGHT-Studie zum fortgeschrittenen, Claudin-18.2-positiven und HER2-negativen Adenokarzinom des Magens/AEG: Gesamtüberleben (PPS-Population)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [8]

Adenokarzinom des Magens/gastroösophagealen Übergangs

Zolbetuximab: Standardtherapie bei CLDN18.2+/HER2− Magenkarzinomen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Astellas Pharma GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Hypochlorite desinfizieren gut, sind aber auch giftig und ätzend. In diesem Therapieversuch war die Chemikalie wirksam gegen eine Infektion der Haut mit Polyoma-Viren.

© Malivi / stock.adobe.com

Kasuistik

Trichodysplasia spinulosa: Die Säure hat geholfen

Herzinfarkt: Mehr als die Hälfte der Herzinfarkte ging in einer Studie bei Frauen unter 65 Jahren auf andere Ursachen als eine Atherosklerose der Herzkranzgefäße zurück. (Symbolbild mit Fotomodell)

© My Ocean studio / stock.adobe.com

An Embolie und Dissektion denken!

Junge Frauen mit Herzinfarkt: Oft ist es keine Atherosklerose