Gericht hat entschieden

E-Zigaretten sind keine Arzneimittel

Die umstrittenen E-Zigaretten dürfen auch weiterhin in Tabakläden und im Internet verkauft werden: Sie sind nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Arzneimittel.

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Darf weiter frei verkauft werden: die E-Zigarette.

Darf weiter frei verkauft werden: die E-Zigarette.

© Marcus Brandt / dpa

LEIPZIG. Die umstrittenen E-Zigaretten sind laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Arzneimittel. Damit benötigen die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in den Elektrozigaretten verdampft werden, auch keine Zulassung und können weiter in Tabakläden und im Internet verkauft werden.

Für eine Einstufung als Arzneimittel fehle es am therapeutischen Zweck und einer positiven gesundheitlichen Wirkung der sogenannten Liquids, entschied das Gericht in Leipzig am Donnerstag.

Es gab damit den Klagen einer Ex-Ladenbesitzerin aus Wuppertal sowie zweier Hersteller von E-Zigaretten in dritter und letzter Instanz recht.

Zuvor hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Münster in drei Fällen entschieden, dass die in E-Zigaretten enthaltenen nikotinhaltigen Flüssigkeiten keine Arzneimittel sind und deshalb frei gehandelt werden können.

Gegen diese Urteile hatte das Land Nordrhein-Westfalen vor dem Oberverwaltungsgericht Revision eingelegt. (dpa)

Aktenzeichen: BVerwG 3 C 25.13 bis 27.13

Lesen Sie dazu auch: Interview: "E-Zigaretten sind gesundheitlich bedenklich"

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