EU-Richter stärken homosexuelle Partnerschaften

LUXEMBURG (dpa). Die obersten EU-Richter haben in einem Grundsatzurteil die Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gestärkt. Schwule und Lesben, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, haben demnach die gleichen Rentenansprüche wie Mann und Frau in einer Ehe.

Veröffentlicht:

Im konkreten Fall urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, die einem schwulen Verwaltungsangestellten eine günstigere Steuerklasse bei der Berechnung seines Ruhegeldes verweigert hatte. Darin sahen die EU-Richter eine "Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung".

Rechtssache C-147/081

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Lesetipps
Skelettszintigraphie einer betroffenen Patientin mit Osteomalazie in den Hüften (gelb) nach intravenöser Eisentherapie mit Eisencarboxymaltose.

© Roland Haubner/Universitätsklinik für Nuklearmedizin Innsbruck

Beobachtungsstudie

Eisenmangel: Wahl des Eisenpräparats beeinflusst das Frakturrisiko

Ein Arzt in einem weißen Arztkittel spricht mit einem männlichen Patienten über die Ergebnisse der medizinischen Untersuchung und gibt anhand dieser eine Behandlungsempfehlung ab.

© Pcess609 / stock.adobe.com

Kommunikationsfehler vermeiden

Tipps: So sollten Sie mit Patienten über Risiken und Zahlen sprechen

Markus Frühwein

© Porträt: privat | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Keine Gelbfieberimpfung bei Patienten über 60 Jahren: Stimmt das?