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Kommentar

Ein Geschäft mit der Immunität

Mit aussagestarkem Anzeigenmotiv wirbt ein Hamburger Telemedizin-Anbieter für COVID-19-Immunitätspässe, die Ärzte bestellen und an Patienten ausstellen können.

Margarethe UrbanekVon Margarethe Urbanek Veröffentlicht:

Mit einem Aufmerksamkeit heischenden Anzeigenmotiv wirbt die Hamburger AU-Schein GmbH für ihr neues Produkt, den „COVID-19-Immunitätspass“. Der Gründer und Geschäftsführer Can Ansay persönlich fungiert als Werbemodell, reißt für das Anzeigenmotiv mit der linken Hand seinen Mund-Nase-Schutz vom Gesicht, während die rechte Hand in stolzer Siegermanier den Immunitätspass der Kamera präsentiert. Ein Immunitätsarmband und -stempel runden die Accessoirekiste rund um das neue Produkt ab; vollmundige Versprechungen in der Pressemitteilung flankieren das Anzeigenmotiv: Passinhaber könnten wieder „freier leben“, heißt es darin, „Auslandsreisen sicherer planen und die Zahl der Todesopfer stark verringern“.

Will das Unternehmen aus der Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger Profit schlagen? Es erweckt zumindest den Anschein eines unterschwelligen Spiels mit dem Freiheitsdrang der Bürger; mit ihrem Wunsch, nach Monaten der Einschränkungen, wieder Normalität zu erleben; mit der Angst, ohne Immunitätspass vielleicht mitverantwortlich zu sein für den Tod anderer.

Dabei gerät in Vergessenheit, dass ein Immunitätspass derzeit keinerlei Vorteile und auch keine Sicherheit bringt, weil viele wissenschaftliche Fragen noch ungeklärt sind. Oder dass der Passus zum Immunitätspass, der im Entwurf zum zweiten Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen war, nicht verabschiedet wurde. Stattdessen hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Ethikrat um Stellungnahme gebeten – eben wegen diverser schwerwiegender Bedenken. Am Donnerstag wird sie erwartet. Kritiker haben immer wieder Bedenken geäußert, Nicht-Immune könnten im öffentlichen und gesellschaftlichen Leben benachteiligt werden.

Die AU-Schein GmbH scheint diese Bedenken jedenfalls nicht zu teilen. Ihr Immunitätspass erfülle „alle Anforderungen des am 29. April vom Kabinett beschlossenen § 22 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz, der zurzeit vom Ethikrat geprüft wird“, heißt es ungeachtet dessen, dass dieser Passus eben nicht verabschiedet wurde.

Es spricht natürlich nichts dagegen, eine – mögliche, aber nicht sichere – Immunität zu dokumentieren. Und natürlich ist es in einer freien Wirtschaft legitim, Angebote zu schaffen und dem Bürger die Wahl zu lassen. Kritisch wird es dann, wenn aus der Verunsicherung der Bürger Profit geschlagen wird und bei Unternehmen die Kassen klingen sollen, damit Bürger sich in einer nicht gegebenen neuen Freiheit und Sicherheit wähnen. Denn eines ist der Immunitätspass – darauf macht das Unternehmen immerhin kurz aufmerksam – nicht: ein Freifahrtschein, sich entgegen der Vorschriften der Länderverordnungen zu verhalten, wie man will – Immunität hin oder her.

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