Urteil des BSG

Ein MVZ darf keine "Kinder" haben

Veröffentlicht:

KASSEL. Ein MVZ kann nicht Träger eines weiteren MVZ sein. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

Es wies damit ein MVZ ab, das in der Trägerschaft eines Apothekers ist. Weil Apotheker seit Anfang 2012 kein MVZ mehr gründen dürfen, meinte er, sein MVZ könne Träger eines weiteren MVZ sein.

Das BSG lehnte dies ab. Dadurch würde der Wille des Gesetzgebers unterlaufen. (mwo)

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