Kommentar – Medizinstudiumvergabe

Ein Plan voller Platzhalter

Von Anne Zegelman Veröffentlicht:

Die Länder haben sich auf Eckpunkte für die Vergabe von Medizinstudienplätzen geeinigt. Wichtigster Aspekt dessen, was beschlossen wurde, ist mit Sicherheit der erwartungsgemäße Wegfall der Wartezeitenquote.

Überraschender kommt für viele, dass die Abiturbestenquote von 20 Prozent bestehen bleibt. Und nicht nur das; versehen wird sie mit dem Wörtchen "mindestens", das ja bekanntlich großen Spielraum eröffnet.

Die beschlossenen Eckpunkte sorgen beim Medizinischen Fakultätentag und der Bundesvertretung der Medizinstudierenden für wenig Begeisterung. Immerhin wurde ihr vor gut einem Jahr gemeinsam vorgelegtes Konzept, das als wesentliches Kernelement eine zentrale, nach Punkten staffelnde Auswahlstufe vorsieht, so gut wie nicht berücksichtigt – ein Schlag ins Gesicht.

Während die Kultusminister beim Abitur und der Wartezeit konkret werden, enthält der Plan in allen anderen Aspekten auffällig viele Platzhalter.

Ein Beispiel ist die Talentquote: Neben der Abiturnote sollen "mindestens zwei weitere eignungsbasierte Kriterien" für die Auswahl herangezogen werden – welche das sind und mit welchem Gewicht sie berücksichtigt werden, müssen die Minister aber erst noch entscheiden. Es scheint fast, als wäre es ihnen in erster Linie darum gegangen, zum Ablauf der gesetzten Frist (31. Dezember 2019) nicht mit leeren Händen dazustehen.

Lesen Sie dazu auch: Neue Regeln zur Medizin-Studienplatzvergabe: Die Abinote bleibt wichtig

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