Fortbildungspflicht

Ein Quartal Aufschub für CME-Punktenachweis

Corona macht‘s möglich: Da derzeit keine Präsenzfortbildungen stattfinden, gewährt die KBV Vertragsärzten eine Verlängerung des Nachweises der 250 gesammelten CME-Punkte.

Veröffentlicht:
Zu Corona-Zeiten sind Präsenz-Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte nicht angesagt.

Zu Corona-Zeiten sind Präsenz-Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte nicht angesagt.

© kasto / Stock.Adobe.com

Berlin. In der gegenwärtigen Corona-Pandemie läuft es bei Ärzten alles andere als Business as usual. Daher hat nun das Bundesgesundheitsministerium einer Bitte der KBV stattgegeben, die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten um ein Quartal verlängert.

Wie die KBV mitteilt, gilt die Verlängerung der Nachweispflicht zur fachlichen Fortbildung nach Paragraf 95d SGB V auch für Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen innerhalb von zwei Jahren belegt wurden.

Vertragsärzte und -psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte bei ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen. Wird der Fortbildungsnachweis nicht erbracht, drohen gesetzlich vorgesehene Sanktionen, beispielsweise Honorarkürzungen. Laut Qualitätsbericht 2019 der KBV sind im Prüfjahr 2018 insgesamt 98,15 Prozent der stichprobenhaft untersuchten Ärzte ihrer CME-Nachweispflicht fristgemäß nachgekommen.

Derzeit fallen aufgrund der Corona-Pandemie unter anderem Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen aus und ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte durch Präsenzveranstaltungen ist nicht möglich. Daher hatte sich die KBV für eine Verlängerung der Nachweisfrist eingesetzt. (maw)

Ihr Newsletter zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fallstricke in der Praxis

Häufige Fehler in der Hypertonie-Therapie: So geht’s besser!

Praxis-PC, Konnektor und andere Elektrogeräte

Elektroschrott: Wie Praxen Altgeräte sicher entsorgen

Lesetipps
Knochen schematisch dargestellt

© crevis - stock.adobe.com

Komplikationen

Bei Diabetes mellitus auch die Knochen in den Blick nehmen

Plaque im Gefäß

© Dr_Kateryna / Fotolia

Metaanalyse

Keine Evidenz für die meisten Statin-Nebenwirkungen