KBV-Qualitätsbericht 2019

Qualität und Fortbildung stehen bei Ärzten oben auf der Agenda

Qualität ist ein wichtiger Faktor für Bürokratie. In ihrem Qualitätsbericht 2019 lobt die KBV die „sichere und verantwortungsvolle Versorgung“ durch die Ärzte. Nur wenige Ärzte mussten sanktioniert werden.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Top oder Flopp? Diese Frage stellen regelmäßig Qualitätsprüfer in den Praxen.

Top oder Flopp? Diese Frage stellen regelmäßig Qualitätsprüfer in den Praxen.

© Torbz / Fotolia

Berlin. Die Vertragsärzte kommen ihren Pflichten für eine qualitätsgesicherte Versorgung der Patienten weitestgehend tadellos nach. Nur 525 Genehmigungswiderrufe – 445 wegen Wegfalls der Qualifikationsvoraussetzungen sowie 80 wegen negativer Prüfergebnisse – erteilten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) 2018 ihren Mitgliedern. Das geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten „Qualitätsbericht 2019“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor.

Die KBV und die KVen seien ihrer Aufsichtsfunktion nachgekommen. Insgesamt verfügten die Vertragsärzte im vergangenen Jahr demnach über 288.511 Genehmigungen für genehmigungspflichtige Leistungen wie Psychotherapie, bestimmte medizintechnische Leistungen oder Speziallabor. Für den Qualitätsbericht ließen die KVen 13.688 arztbezogene Stichproben- und Dokumentationsprüfungen vornehmen.

Nur sechs Zulassungen entzogen

In puncto Fortbildung waren 2018 bundesweit turnusmäßig 13.657 Vertragsärzte sowie -psychotherapeuten an der Reihe, entsprechende Nachweise über 250 erworbene Fortbildungspunkte (CME) in den vergangenen fünf Jahren vorzulegen. Mit 98,15 Prozent kam die große Mehrheit dieser Verpflichtung auch nach. 253 Vertragsärzte hätten die Verpflichtung nicht erfüllt und seien von ihrer KV sanktioniert worden. In manchen Fällen sei der Grund für fehlende Fortbildungspunkte die Praxisaufgabe gewesen.

Wir sorgen für eine kontinuierliche Förderung der Qualität in der ambulanten Versorgung und halten das Niveau in allen Bereichen sehr hoch.

Dr. Thomas Kriedel, KBV-Vorstandsmitglied

Nur sechs Vertragsärzten, die auch nach zweijähriger Nachholfrist den Fortbildungsnachweis nicht erbracht haben, sei 2018 die Zulassung, Ermächtigung oder die Genehmigung, sich anstellen zu lassen, entzogen worden. „Auch das ist Ausdruck dafür, dass die hohen Qualitätsstandards in der ambulanten Versorgung konsequent eingefordert werden“, heißt es.

Auffällig hoch war im vergangenen Jahr im Vergleich zu anderen Bereichen die Zahl negativer Genehmigungsbescheide beim Spezial-Labor. Von 284 Anträgen beschieden die KVen nur 245 positiv. 39 – und damit fast jeden siebten Antrag – lehnten sie ab. Zum Vergleich: Bei Langzeit-EKG-Untersuchungen erteilten die KVen bei 3636 Anträgen 3511 Genehmigungen, 125 KV-Mitglieder ließen sie abblitzen.

Hohe Beteiligung an Qualitätszirkeln

Auch wenn die Prüfungen für die betroffenen Praxen mitunter mit viel Aufwand verbunden sind, so sieht sich die KBV zusammen mit den 17 KVen auf dem richtigen Weg. „Wir sorgen für eine kontinuierliche Förderung der Qualität in der ambulanten Versorgung und halten das Niveau in allen Bereichen sehr hoch“, kommentierte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel am Donnerstag in Berlin.

Dass aufseiten der Ärzte und Psychotherapeuten durchaus ein hohes Qualitätsbewusstsein vorhanden ist, das zeigt die weiterhin hohe Beteiligung an Qualitätszirkeln. 2018 seien bundesweit über 67.000 Ärzte sowie Psychotherapeuten in mehr als 8400 Qualitätszirkeln aktiv gewesen. „Nicht nur die Teilnehmenden profitieren von der Zirkelarbeit mit ihrer großen Themenvielfalt – vor allem die Behandlung der Patienten wird durch diese Zusammenarbeit positiv beeinflusst“, so der Bericht.

Die KBV schult regelmäßig erfahrene Moderatoren zu Tutoren, die dann in ihrer Region Moderatoren ausbilden. Im vergangenen Jahr seien für die KBV 77 Tutoren aktiv gewesen, acht neue hätten ihre Tutorenausbildung abgeschlossen.

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