Kommentar
Ein unzulässiges Angebot
Die Kassen geraten zunehmend ins Visier der Wettbewerbshüter, weil sie mit unzulässigen Aussagen um Mitglieder werben. So wurden Behauptungen, ein Wechsel lohne sich nicht, weil der Beitragssatz sowieso einheitlich wird, 2008 durch Gerichtsurteile abgestellt. Leistungswettbewerb ist Kassen nur sehr eingeschränkt möglich. Gute Verträge mit Leistungserbringern, etwa Hausarztverträge, könnten ein Argument für den Kassenwechsel sein.
Ob Hausärzte für solche Verträge und die beteiligten Kassen werben dürfen, wird nun gerichtlich ausgelotet. Falls sie es nicht dürfen, könnten sich die Vertragspartner andere Werbeformen einfallen lassen. Notfalls auch mit dem Risiko, wieder vor einem Gericht zu landen.
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