Baden-Württemberg

Eine Extra-Regelung gibt es nicht

Veröffentlicht:

Die KV nutzt im Rahmen der Konvergenzphase zwar die Möglichkeit, Umsatzverluste mehr zu begrenzen, als in den Beschlüssen des Erweiterten Bewertungsausschusses vorgesehen ist. Eine Neuregelung der Praxisbesonderheiten wurde mit den Krankenkassen aber nicht vereinbart. Qualifikationsbedingte Abweichungen vom Fallwert der Fachgruppe sind nach Auskunft der KV bereits mit der Zuweisung der RLV individuell berücksichtigt worden.

Grundsätzlich könne die Anerkennung einer Praxisbesonderheit auf Antrag nur erfolgen, wenn der Arzt einen besonderen Versorgungsauftrag wahrnehme oder eine besondere, für die Versorgung bedeutsame Spezialisierung habe. Grundsätzlich müsse die aus der Praxisbesonderheit resultierende Überschreitung des durchschnittlichen RLV-Fallwerts der Arztgruppe regelmäßig mindestens 30 Prozent betragen.(mm)

Lesen Sie dazu auch: Praxisbesonderheiten - das verlangen die KVen

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Beschluss des G-BA in Kraft getreten

Zweitmeinung bei Karotisstenose ab Oktober möglich

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Analyse von drei Interventionsstudien

Krafttraining wohl sicher bei Frauen mit Brustkrebs und Lymphödemen

Lesetipps
Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!