Kommentar zum Rx-Boni

Einkaufsvorteil weitergeben?

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:

Die Schlussanträge des Generalanwalts Maciej Szpunar zum deutschen Festpreissystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel haben es in sich: Schließt sich der Europäische Gerichtshof den Argumenten an, wäre es wohl das Ende der Rx-Preisbindung.

Erstmals eröffnete sich dann die Möglichkeit, dass leistungsstarke Apotheken Einkaufsvorteile an die Solidargemeinschaft weitergeben. Bislang hat sich die Apothekerlobby dagegen erfolgreich gewehrt.

Allerdings ist ein Expertenplädoyer beim EuGH alles andere als die sprichwörtlich "halbe Miete". Neuralgischer Punkt des Verfahrens wird wohl die Frage sein, inwieweit nationale Erwägungen zum Gesundheitsschutz Vorrang vor dem freien Warenverkehr haben. Auf dieser Schiene hatte der EuGH 2010 schon das hiesige Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheker bestätigt.

Szpunar ist dem zwar zuvorgekommen, indem er ausdrücklich einen Zusammenhang zwischen Preisbindung und guter sowie sicherer Arzneimittelversorgung bestreitet.

Doch damit - darauf verwies mit Erleichterung in einer Stellungnahme am Donnerstag bereits der Apothekerdachverband ABDA - weicht der Generalanwalt von der gefestigten Rechtsprechung des EuGH durchaus ab. - Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Rx-Boni: DocMorris darf wieder hoffen

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