Rx-Boni

DocMorris darf wieder hoffen

Ein Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hält Medikamenten-Festpreise für unvereinbar mit EU-Recht.

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LUXEMBURG. Verträgt es sich mit dem Prinzip des freien Warenverkehrs in der EU, dass sich ausländische Versandapotheken, sobald sie nach Deutschland liefern, an die hier vorgeschriebene Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten müssen? Mit dieser Frage befasst sich aktuell der Europäische Gerichtshof.

Die Antwort des polnischen Generalanwalts Maciej Szpunar, der am Donnerstag seine Schlussanträge vorgelegt hat, lautet Nein. Die Preisbindung widerspreche den Artikeln 34 und 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, wonach innereuropäische Einfuhrbeschränkungen verboten und nur in Ausnahmen gerechtfertigt sind.

Eine solche Ausnahme bildet etwa der Gesundheitsschutz, was Szpunar in diesem Fall nicht gelten lassen will. Eine Preisbindung eigne sich weder dazu, die Arzneimittelversorgung mengenmäßig noch unter Qualitätsaspekten zu beeinflussen.

Das Gericht ist an die Rechtsauffassung des Generalanwalts nicht gebunden. Mit einer Entscheidung ist frühestens in drei bis sechs Monaten zu rechnen.

Sollte sich der EuGH der Ansicht Szpunars anschließen, würde dies das Aus für Rx-Boni-Verbote im deutschen Apothekenmarkt bedeuten - zumindest, wenn sie von ausländischen Anbietern gewährt werden.

Anlass des vom Oberlandesgericht Düsseldorf angestoßenen Vorlageverfahrens gab eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Deutsche Parkinsonvereinigung, die bei ihren Mitgliedern Rx-Boni von DocMorris bewirbt. (cw)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Einkaufsvorteil weitergeben?

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