Steuerbescheid

Einspruch per E-Mail zählt

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Der Einspruch gegen Steuer- und Kindergeldbescheide ist auch mit einer einfachen E-Mail zulässig. Der Gesetzgeber habe die formalen Anforderungen möglichst gering halten wollen, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) in München. Das Urteil (Az.: III R 26/14) erging zur Rechtslage vor August 2013.

Voraussetzung sei bis dahin lediglich gewesen, dass das Finanzamt für den Kontakt eine E-Mail-Adresse angegeben hat. Danach wurde ausdrücklich geregelt, dass der Einspruch auch "elektronisch" erfolgen kann. Auch hierfür reiche eine einfache E-Mail aus, heißt es in dem Münchener Urteil. Ergänzend weist der BFH darauf hin, dass diese "bürgerfreundliche Erleichterung" für eine Klage vor Gericht nicht mehr gilt. (mwo)

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert