Steuerbescheid

Einspruch per E-Mail zählt

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MÜNCHEN. Der Einspruch gegen Steuer- und Kindergeldbescheide ist auch mit einer einfachen E-Mail zulässig. Der Gesetzgeber habe die formalen Anforderungen möglichst gering halten wollen, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) in München. Das Urteil (Az.: III R 26/14) erging zur Rechtslage vor August 2013.

Voraussetzung sei bis dahin lediglich gewesen, dass das Finanzamt für den Kontakt eine E-Mail-Adresse angegeben hat. Danach wurde ausdrücklich geregelt, dass der Einspruch auch "elektronisch" erfolgen kann. Auch hierfür reiche eine einfache E-Mail aus, heißt es in dem Münchener Urteil. Ergänzend weist der BFH darauf hin, dass diese "bürgerfreundliche Erleichterung" für eine Klage vor Gericht nicht mehr gilt. (mwo)

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