Umfrage
Elektronische Patientenakte: Datenschutz schafft Vertrauen und Nutzung
Eine aktuelle Umfrage der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass das Interesse an der elektronischen Patientenakte (ePA) groß ist, es allerdings gleichzeitig noch viele Wissenslücken in der Bevölkerung gibt.






![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)



