Frankreich

Entführter Arzt bleibt in Haft

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PARIS. Der in Frankreich wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka verurteilte deutsche Arzt Dieter K. muss im Gefängnis bleiben. Das Pariser Berufungsgericht lehnte es am Donnerstag ab, aus gesundheitlichen Gründen die Haftstrafe des 82 Jahre alten Arztes auszusetzen. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass der Zustand des Mannes mit der Haft vereinbar sei, so ein Gerichtssprecher.

Der "Fall Kalinka" ist ein deutsch-französischer Justizkrimi. Die 14 Jahre alte Französin war 1982 tot im Haus ihres deutschen Stiefvaters in Lindau am Bodensee gefunden worden. Die deutsche Justiz stellte die Ermittlungen aus Mangel an Beweisen ein.

Zur Inhaftierung in Frankreich kam es, nachdem Kalinkas leiblicher Vater den Mediziner 2009 in sein Heimatland entführen ließ. Dort wurde Dieter K. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Richter und Geschworene sahen es damals als erwiesen an, dass er das Mädchen sexuell missbrauchen wollte und ihr ein Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte. Der Mann selbst beteuerte stets seine Unschuld. Das Urteil wurde 2014 vom höchsten französischen Gericht bestätigt.

K.s Anwalt hatte seit mehr als einem Jahr für die Haftaussetzung gekämpft und dies mit einem angeschlagenen Gesundheitszustand seines Mandanten begründet. In erster Instanz gab ein Gericht in Melun im vergangenen Dezember noch grünes Licht, die Strafe unter Auflagen auszusetzen.

Die Staatsanwaltschaft ging dagegen aber in Berufung, das Urteil wurde nun aufgehoben. Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts könnte nach Angaben des Sprechers noch Revision eingelegt werden. Der Anwalt von Dieter K. war am Donnerstag zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. (dpa)

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