Planänderung

Entlassmanagement greift erst ab Oktober 2017

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BERLIN.Die Einführung des Entlassmanagements wird um drei Monate nach hinten verschoben und startet damit erst im Oktober. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband, KBV und Deutsche Krankenhausgesellschaft in einer Änderungsvereinbarung zu ihrem Rahmenvertrag verständigt. Eigentlich hätte es schon zum 1. Juli greifen sollen.

Damit sind Kliniken ab Oktober verpflichtet, jedem Patienten ein Entlassmanagement für die lückenlose Anschlussversorgung anzubieten, erklärt die KBV. Die entsprechenden Formulare für Arznei- und Heilmittelverordnungen sollen rechtzeitig bereitstehen.

Dabei sollen laut KBV für Verordnungen in Kliniken dieselben Regelungen wie in Arztpraxen gelten. Dass dies so kommen könnte, war bereits aus Baden-Württemberg zu hören.

Zu den Änderungen in der Vereinbarung gehöre auch, dass Krankenhausärzte zur Kennzeichnung der Verordnungen statt der vorgeschriebenen lebenslangen Arztnummer (LANR) übergangsweise ein Arztpseudonym "4444444", ergänzt durch den Fachgruppencode durch das Krankenhaus, verwenden dürfen, so die KBV. Diese Übergangsregelung gelte bis zum 1. Januar 2019. (reh)

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