Entlassung rechtens bei Vertragsverstößen

MAINZ (dpa). Ein Mitarbeiter darf fristlos entlassen werden, wenn er trotz vertraglicher Vereinbarung nach einer Krankmeldung auch nach einer Abmahnung kein ärztliches Attest nach dem ersten Tag vorlegt. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz.

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Nach dem Richterspruch verletzt ein Mitarbeiter in diesen Fällen regelmäßig "hartnäckig und uneinsichtig" seine Nachweispflichten. Daher sei dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar.

Das Gericht wies mit seinem Urteil eine Kündigungsschutzklage ab. Im Arbeitsvertrag des Klägers hieß es, dass eine Erkrankung schon ab dem ersten Krankheitstag durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen sei. Der Kläger kam dem nicht nach und reagierte zunächst auch nicht auf eine entsprechende Abmahnung.

Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Das LAG bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Die Richter betonten, die Klausel im Arbeitsvertrag sei gültig, denn ein Arbeitgeber müsse keine drei Tage abwarten, bis er ein ärztliches Attest verlange.

Da der Kläger nur verspätet reagiert habe, sei das Verhalten ein grober Verstoß gegen vertragliche Pflichten.

Az.: 10 Sa 593/11

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