Entlassung rechtens bei Vertragsverstößen

MAINZ (dpa). Ein Mitarbeiter darf fristlos entlassen werden, wenn er trotz vertraglicher Vereinbarung nach einer Krankmeldung auch nach einer Abmahnung kein ärztliches Attest nach dem ersten Tag vorlegt. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz.

Veröffentlicht:

Nach dem Richterspruch verletzt ein Mitarbeiter in diesen Fällen regelmäßig "hartnäckig und uneinsichtig" seine Nachweispflichten. Daher sei dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar.

Das Gericht wies mit seinem Urteil eine Kündigungsschutzklage ab. Im Arbeitsvertrag des Klägers hieß es, dass eine Erkrankung schon ab dem ersten Krankheitstag durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen sei. Der Kläger kam dem nicht nach und reagierte zunächst auch nicht auf eine entsprechende Abmahnung.

Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Das LAG bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Die Richter betonten, die Klausel im Arbeitsvertrag sei gültig, denn ein Arbeitgeber müsse keine drei Tage abwarten, bis er ein ärztliches Attest verlange.

Da der Kläger nur verspätet reagiert habe, sei das Verhalten ein grober Verstoß gegen vertragliche Pflichten.

Az.: 10 Sa 593/11

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Digitalisierung

Arzt-Patienten-Kommunikation jetzt über die ePA möglich

Lesetipps
Eine Frau lässt sich in einem Kosmetikstudio permanent Eyeliner auftragen.

© Maxim / stock.adobe.com

Riskante Kosmetik

Wenn das Permanent-Make-up ins Auge geht

Mit der Verordnung einer DiGA ist es in der Regel nicht getan. Soll die Therapie sinnvoll unterstützt werden, braucht es eine Verlaufskontrolle durch Ärztin oder Arzt.

© kossovskiy / stock.adobe.com

Abrechnung

Bei diesen zehn DiGA wird die Verlaufskontrolle extra honoriert

Therapie einleiten, noch bevor erste Symptome auftreten? Das ist die Hoffnung vieler Diabetologen und Diabetologinnen, wenn es um Immuntherapien bei Typ-1-Diabetes geht. Ein vielversprechender Kandidat ist der CD3-Antikörper Teplizumab.

© My Ocean studio / stock.adobe.com

Erfolgreiche Ansätze

Typ-1-Diabetes durch Immuntherapie frühzeitig ausbremsen!