Direkt zum Inhaltsbereich

Erbschaftsteuer: Geschwister-WG ist keine Ehe

KÖLN (mwo). Auch wenn Geschwister ein Leben lang zusammengewohnt haben, werden sie bei der Erbschaftsteuer nicht wie Ehepartner behandelt.

Veröffentlicht:
Stempel drauf: Geschwister können sich beim Erbe nicht auf eine Eheähnlichkeit beziehen.

Stempel drauf: Geschwister können sich beim Erbe nicht auf eine Eheähnlichkeit beziehen.

© Gerhard Seybert / fotolia.com

Sie müssen vielmehr eine deutlich höhere Steuer zahlen, wie andere Geschwister auch, entschied das Finanzgericht (FG) Köln in einem Urteil.

Fünf Geschwister hatten ihr Leben lang zusammengewohnt. Ihren Bund fürs Leben besiegelten sie auch in ihren Testamenten. Darin setzten sie jeweils die anderen Geschwister als einzige Erben ein.

Das Erbe des als letztes Überlebenden soll dann an einen gemeinnützigen Verein gehen.

Laut Gesetz zahlen Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder und Enkel (Steuerklasse I) deutlich weniger Erbschaftsteuer als andere Angehörige (Steuerklassen II): Die Freibeträge sind höher und die Steuersätze niedriger. Nicht-Verwandte (Steuerklasse III) zahlen noch mehr.

Im Streitfall starb 1993 als erste eine Schwester, 2009 nun ein Bruder. Nach dem Tod des Bruders setzte das Finanzamt die reguläre Erbschaftsteuer der Klasse II an und verlangte von den drei verbliebenen Geschwistern jeweils 29.370 Euro.

Geschwister sind Geschwister sind Geschwister

Dagegen klagten die Geschwister. Sie meinten, ihr Lebensmodell sei einer Ehe oder Lebenspartnerschaft gleichzusetzen.

Wegen der dann höheren Freibeträge von in 2009 jeweils 307.000 statt nur 133.000 Euro (seit 2010 500.000 statt 20.000 Euro) müssten sie gar keine Erbschaftsteuer bezahlen.

Dem folgte das FG aber nicht. Geschwister seien nun mal Geschwister. Während gegenüber dem Ehepartner und Kindern eine Unterhaltspflicht bestehe, sei dies unter Geschwistern nicht der Fall.

Schon deshalb sei eine unterschiedliche steuerliche Behandlung gerechtfertigt. Dass sie eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, sei zudem eine Ausnahme, die der Gesetzgeber nicht habe berücksichtigen müssen.

Daher sei der Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt, entschieden die Kölner Richter. Auch stehe die Geschwister-Gemeinschaft nicht unter dem verfassungsrechtlichen Schutz für Ehe und Familie.

Az.: 9 K 3197/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Chancen und Risiken Privatkredite bieten

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

© HL

Herbstsymposium der Paul-Martini-Stiftung

Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Corona-Pandemie

Lockdowns: Ein hoher Preis für den Nachwuchs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Urologie

Neue Klassifikation von Harnwegsinfektionen räumt mit Missverständnissen auf

Sechs Monate längeres Gesamtüberleben

Daraxonrasib beim Pankreaskarzinom: Besser als die Chemotherapie?

Lesetipps
Ein Säugling liegt auf dem Rücken auf einem Bett. Die Hände der Mutter streichen sachte über den Bauch des Kindes.

© Aurora Aesthetics / Generated with AI / Stock.adobe.com

Funktionelle gastrointestinale Störungen

Säuglingskoliken: Wie viel Schreien ist normal?

Füße mit Lymphödem

© [M]_Dr. P. Marazzi / Science Photo Library

Ödem ist nicht gleich Ödem

Lymphödem versus Lipödem: Tipps für Diagnostik und Therapie