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Urteil

Erbschaftsteuer – keine Kulanz bei Depression

Laut einem Finanzgericht schützt das ärztliche Anraten auf Wohnungsaufgabe bei geerbten Immobilien nicht vor Steuerkonsequenzen.

Veröffentlicht:

Münster. Wird eine Immobilie vererbt, ist nicht immer Erbschaftsteuer fällig. Wer sie selbst nutzt und zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet oder verpachtet, muss nichts an den Fiskus abführen. Vollumfänglich profitieren davon aber nur Ehe- oder eingetragene Lebenspartner. Bei Kindern gibt es Grenzen.

Laut einem aktuellen Urteil des FG Münster gibt es dabei wenig Spielraum: So entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn das Familienheim binnen zehn Jahren verkauft wird, der Auszug aber auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgte. Das Gericht hat Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. (dpa)

Finanzgericht Münster, Az.: 3 K 420/20 Erb

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