Erfolgsstorys in Arzneiwerbung sind unzulässig
LUXEMBURG (mwo). Arzneimittelhersteller dürfen nicht mit Erfolgsgeschichten ihrer Kunden werben. Aussagen, ein Medikament unterstütze das allgemeine Wohlbefinden, sind dagegen zulässig. So urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu einem Streit um Ginseng-Präparate.