Brustimplantate

Erneute Freisprüche für TÜV

Veröffentlicht:

KÖLN. Erneuter Erfolg für den TÜV Rheinland: In der juristischen Auseinandersetzung über die Verantwortung für den Einsatz fehlerhafter Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) haben die Landgerichte Frankfurt und Nürnberg-Fürth Klagen betroffener Frauen abgewiesen.

Bereits in vorherigen Verfahren hatten die Gerichte keine Verantwortung des TÜV erkennen können. Die Prüfstelle ist nach eigenen Angaben von PIP über das in den Implantaten verwendete Silikon getäuscht worden und hat selbst Strafanzeige gegen das Unternehmen gestellt.

 Der TÜV teile das Interesse der Patientinnen mit PIP-Implantaten an einer umfassenden Aufklärung der kriminellen Handlungen von PIP, heißt es in einer Mitteilung. (iss)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Pro & Contra

Was bringt die Messung von Lipoprotein(a)?

Lesetipps
Digitale Integration: In der elektronischen Patientenakte sollen sämtliche Befunde, Verordnungen und Behandlungsstationen eines Patienten gespeichert werden. Den mündigen Umgang damit, müssen viele erst noch lernen.

© Andrea Gaitanides / stock.adobe.com

Datenschutz im Praxisalltag

ePA 2026: Schutzlücken bleiben – wie sie im Alltag umschifft werden können

Ein Arzt tröstet eine Patientin.

© Anastasiya / stock.adobe.com

Kollegialer Rat

Empfehlungen für das Überbringen schlechter Nachrichten