Freiberuflichkeit in der Geburtshilfe

Erste Bescheide für niederlassungswillige Hebammen in Hessen überreicht

Eine seit kurzem geltende Förderrichtlinie des Landes Hessen für freiberufliche Hebammen gibt Zuschüsse bei der Niederlassung. Das Gesundheitsministerium meldet erste Erfolge.

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Hebamme beim Wiegen eines neugeborenen Babys – Hessen fördert seit kurzem freiberufliche Hebammen bei der Niederlassung.

Hebamme beim Wiegen eines neugeborenen Babys – Hessen fördert seit kurzem freiberufliche Hebammen bei der Niederlassung.

© Julian Stratenschulte/dpa

Wiesbaden. Das hessische Gesundheitsministerium sieht erste Erfolge ihres Förderprogramms für freiberufliche Hebammen. Wie das Ministerium in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte, seien in den ersten zwei Monaten seit dem Inkrafttreten der sogenannten Hebammen-Niederlassungsförderrichtlinie bereits zehn Bewilligungen erteilt worden.

Das zum 1. August gestartete Förderprogramm unterstützt Hebammen, die sich freiberuflich niederlassen wollen, mit 5.000 Euro. Geburtshäuser erhalten bei der Gründung oder Erweiterung durch Neueinstellung einer Hebamme zum Start 10.000 Euro.

Die Bewilligungen wurden laut Ministerium in folgenden kreisfreien Städten und Landkreisen erteilt: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Frankfurt am Main, Gießen, Lahn-Dill-Kreis (2), Marburg-Biedenkopf, Odenwaldkreis, Kreis Offenbach und Vogelsbergkreis.

Anreiz für Niederlassung in strukturschwachen Regionen

Die Förderung freiberuflicher Hebammen sei ein entscheidender Schritt, um die flächendeckende Betreuung durch Hebammen sicherzustellen, sagte Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU). Besonders in strukturschwachen Regionen sei es wichtig, Anreize für die Niederlassung und den Wiedereinstieg zu schaffen. (bar)

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