Lange Gerichtsverfahren
Erste Entschädigung
Ein neues Gesetz soll vor zu langen Verfahren vor Gericht schützen. Jetzt wurde erstmals einer Klägerin eine Entschädigung zugesprochen.
Veröffentlicht:MAGDEBURG (reh). Seit Dezember vergangenen Jahres gibt es das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.
Nun hat erstmals ein Oberverwaltungsgericht (OVG) das Gesetz auch tatsächlich angewandt und einer Polizeibeamtin wegen einer Verfahrensdauer von zwei Jahren eine Entschädigung zugesprochen, berichtet das Rechtsportal juris.
Im verhandelten Fall hatte sich eine Polizeibeamtin gegen ihre Umsetzung in ein anderes Revierkommissariat gewandt. Auf das Urteil musste sie zwei Jahre warten. Zu lange, entschied nun das Oberverwaltungsgericht Magdeburg.
Angesichts der geringen Komplexität des Verfahrens sei eine Gesamtbearbeitungsdauer des Ausgangsrechtsstreits mit über zwei Jahren und dessen Bearbeitung in einzelnen Verfahrensstadien nicht mehr als angemessen im Sinne des Paragrafen 198 Abs. 1 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) anzusehen, so die Richter. Das OVG sprach der Polizeibeamtin daher eine Entschädigung zu.
Zur Erinnerung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte mit Urteil vom 6. Juli 2010 (Az.: 46344/06) festgelegt, dass Deutschland innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft dieses Urteils, einen wirksamen Rechtsbehelf gegen überlange Gerichtsverfahren einführen muss.
Mit Paragraf 198 Abs. 1 GVG, der im Dezember 2011 in Kraft getreten ist, ist der Gesetzgeber dem nachgekommen.
Az.: 7 KE 1/11