Studienplatzklage

Erste Fristen laufen ab

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FRANKFURT/MAIN. Am 15. Juli verstreicht in den ersten Bundesländern die Frist für Studienplatzklagen.

Neu-Abiturienten, die Medizin oder Zahnmedizin im kommenden Wintersemester an einer deutschen Hochschule studieren wollen, sollten daher prüfen, ob sie bis zum kommenden Montag eine Studienplatzklage einreichen wollen.

Die Fristen dafür sind je Bundesland unterschiedlich und gelten ebenso für Bewerber im Bereich Psychologie und für Auslands-Rückkehrer mit Physikum.

Bei Erhalt eines Ablehnungsbescheides gilt in der Regel eine Klagefrist von einem Monat. Bewerber können allerdings bereits im Vorfeld tätig werden, um die Erfolgschancen auf den gewünschten Platz zu erhöhen. (mh)

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