Bundesarbeitsgericht

Erzbistum Köln akzeptiert Chefarzt-Urteil

Der Streit um die 2009 erfolgte Kündigung eines Chefarztes durch eine katholische Klinik in Düsseldorf wegen seiner Wiederheirat ist endgültig abgeschlossen.

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KÖLN. Der Streit um die 2009 erfolgte Kündigung eines Chefarztes durch eine katholische Klinik in Düsseldorf wegen seiner Wiederheirat ist endgültig abgeschlossen. Wie das Erzbistum Köln jetzt mitteilte, will es das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) akzeptieren, das die Kündigung im Februar aufgehoben hatte.

In dem Streit hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Kirche könne sich auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufen. Dagegen bewertete der Europäische Gerichtshof die Kündigung als unzulässig. Dem hatte sich zuletzt das BAG angeschlossen. Das Bistum will nun nicht erneut das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Der Fall werde inzwischen auch kirchenrechtlich anders bewertet. Grundfragen zum Verhältnis zwischen kirchlicher Selbstbestimmung und EU-Recht könnten in einem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren der evangelischen Kirche geklärt werden. (mwo)

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