Direkt zum Inhaltsbereich

Begünstigter

Es gilt nur schwarz auf weiß

Veröffentlicht:

KAMEN. Steht in einem Lebensversicherungsvertrag der Passus, dass die "verwitwete" Ehefrau nach dem Tod des Ehemannes die Versicherungssumme ausgezahlt bekommen soll, so sollte der Mann nach einer Scheidung daran denken, den Vertrag zu aktualisieren, wenn er nach erneuter Heirat seiner dann aktuellen Frau das Geld zugestehen will.

Das muss er schriftlich tun, weil es auf den Zeitpunkt der schriftlichen Abfassung des ursprünglichen Vertrages ankommt. Anderenfalls geht das Geld laut Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: IV ZR 437/14) an die geschiedene Frau. In dem konkreten Fall hatte der Versicherungsnehmer die Änderung der Begünstigung lediglich telefonisch mitgeteilt. (bü)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Frau sitzt nachts auf ihrem Bett und schaut ins Licht ihrer Nachttischlampe.

© stokkete / stock.adobe.com

Von unten nach oben

Stufenschema bei Insomnie: So bei Schlafstörungen therapieren

Nicht alles, was im Internet kursiert, stimmt auch – gerade wenn es um Gesundheitsfragen geht. Augen auf und hinterfragen!

© peterschreiber.media / stock.adobe.com

Kohlenhydrate, Apfelessig, Gottesnahrung und Süßstoffe

Vier Ernährungs- und Blutzuckermythen im Faktencheck