Direkt zum Inhaltsbereich

Kosmetika

EuGH bestätigt Verzicht auf Tierversuche

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Die EU will Kosmetika fördern, die ohne Tierversuche auskommen. Auch in Drittstaaten durchgeführte Tierversuche dürfen daher nicht verwendet werden, um bei der EU-Zulassung die Sicherheit der Mittel nachzuweisen, urteilte am Mittwoch der Europäische Gerichtshof.

Laut einer EU-Verordnung aus 2009 dürfen Hersteller von Kosmetika die Sicherheit ihrer Mittel nicht mehr durch Tierversuche nachweisen. Teilweise schreiben aber andere Länder, etwa Japan und China, Tierversuche für den Sicherheitsnachweis vor.

Wie der EuGH entschied, dürfen auch diese Versuche dann nicht für die EU-Zulassung verwendet werden, stehen umgekehrt aber einer EU-Zulassung auch nicht entgegen. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Organspende

245 Abgeordnete nehmen neuen Anlauf für die Widerspruchsregelung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zähneknirschen

Wann Hausärzte an Bruxismus denken sollten – und was dann zu tun ist

Lesetipps
Arzt füllt Rezept aus

© Bernhard Schmerl / stock.adobe.com

Verordnungen

Praxisbesonderheiten werden erst bei neuen Vereinbarungen abgeschafft

Blutgefäß mit Thrombose.

© Tinttrex / stock.adobe.com / Generated with AI

Therapie je nach Risiko

Akute Lungenembolie: Was die optimale Therapie ausmacht