Kosmetika

EuGH bestätigt Verzicht auf Tierversuche

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LUXEMBURG. Die EU will Kosmetika fördern, die ohne Tierversuche auskommen. Auch in Drittstaaten durchgeführte Tierversuche dürfen daher nicht verwendet werden, um bei der EU-Zulassung die Sicherheit der Mittel nachzuweisen, urteilte am Mittwoch der Europäische Gerichtshof.

Laut einer EU-Verordnung aus 2009 dürfen Hersteller von Kosmetika die Sicherheit ihrer Mittel nicht mehr durch Tierversuche nachweisen. Teilweise schreiben aber andere Länder, etwa Japan und China, Tierversuche für den Sicherheitsnachweis vor.

Wie der EuGH entschied, dürfen auch diese Versuche dann nicht für die EU-Zulassung verwendet werden, stehen umgekehrt aber einer EU-Zulassung auch nicht entgegen. (mwo)

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