Rx-Boni

EuGH nimmt Arzneipreise unter die Lupe

Verstößt das deutsche Festpreissystem für verschreibungspflichtige Mittel gegen den freien Warenverkehr in der EU?

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LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt am heutigen Donnerstag über eine Kooperation der Deutschen Parkinson Vereinigung mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris (Az.: C-148/15).

Bei dem Streit um Boni für rezeptpflichtige Parkinson-Medikamente geht es letztlich um die Vereinbarkeit des deutschen Festpreissystems für Arzneimittel mit EU-Recht. Ein Urteil wird zunächst noch nicht verkündet.

Die Deutsche Parkinson Vereinigung in Neuss ist eine Selbsthilfeorganisation von Parkinson Patienten und ihren Familien. Nach eigenen Angaben hat sie 23.000 Mitglieder. Mit DocMorris hatte der Verein Boni ausgehandelt.

Ab 2009 erhielten die Mitglieder einen Nachlass von 0,5 Prozent auf den Kaufpreis, auch für verschreibungspflichtige Medikamente. Wie auch bei anderen Kunden übernimmt die Versandapotheke zudem die Hälfte der Zuzahlung.

Dagegen hatte die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geklagt. Ihrer Ansicht nach verstoßen die Rabatte gegen die Arzneimittel-Festpreise. In erster Instanz hatte das Landgericht Düsseldorf die Boni verboten. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf legte den Streit dann dem EuGH vor.

Dabei fragte es generell an, ob die in Deutschland geltende Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel mit dem freien Warenverkehr in der EU vereinbar ist. "Es wird nach 15 Jahren eine endgültige Antwort auf europarechtlicher Ebene zur Frage der Gewährung von Boni beim Kauf rezeptpflichtiger Arzneimittel geben", erklärte DocMorris bereits nach dem Düsseldorfer Vorlagebeschluss.

Eine Entscheidung ergeht in Luxemburg allerdings frühestens in einigen Monaten. Zunächst wird ein sogenannter Generalanwalt seine Schlussanträge vorlegen. Dies ist eine Art Rechtsgutachten, dem die Richter des EuGH nicht selten folgen. (mwo)

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