Ex-Bundeswehrsoldat scheitert mit Klage

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Auf ein Schmerzensgeld von mindestens 100 000 Euro hat ein Ex-Bundeswehrsoldat den Bund verklagt. Der Grund: Seine frühere Arbeit als Radartechniker habe bei ihm eine spätere Krebserkrankung verursacht.

Am Mittwoch wies das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Berufungsverfahren die Klage des heute 55-Jährigen zurück. Es sei nicht festzustellen, dass der Bund den Soldaten bewusst nicht vor einer Strahlenbelastung gewarnt oder geschützt habe.

Der Mann war von 1975 bis 1976 in Cochem an Flugsicherungsradargeräten eingesetzt. 15 Jahre später wurden bei ihm zwei Karzinome festgestellt. Er behauptete, der Krebs sei auf die von den Radargeräten ausgehende Strahlung zurückzuführen.

Die Bundesrepublik Deutschland habe gewusst, dass die Strahlen gefährlich sind, ihn aber weder davor gewarnt noch geschützt. Aus diesem Grund habe sie ihre Fürsorgepflicht vorsätzlich verletzt, argumentierte er.

Nachdem zuvor das Landgericht Koblenz die Klage abgewiesen hatte, beschäftigte sich das OLG in einem Staatshaftungsverfahren mit dem Fall. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Az.: 1 U 1445/09)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesundheitsreport der AOK Rheinland-Hamburg

Defizite beim Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten

Lesetipps
Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung