Ex-Bundeswehrsoldat scheitert mit Klage

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KOBLENZ (dpa). Auf ein Schmerzensgeld von mindestens 100 000 Euro hat ein Ex-Bundeswehrsoldat den Bund verklagt. Der Grund: Seine frühere Arbeit als Radartechniker habe bei ihm eine spätere Krebserkrankung verursacht.

Am Mittwoch wies das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Berufungsverfahren die Klage des heute 55-Jährigen zurück. Es sei nicht festzustellen, dass der Bund den Soldaten bewusst nicht vor einer Strahlenbelastung gewarnt oder geschützt habe.

Der Mann war von 1975 bis 1976 in Cochem an Flugsicherungsradargeräten eingesetzt. 15 Jahre später wurden bei ihm zwei Karzinome festgestellt. Er behauptete, der Krebs sei auf die von den Radargeräten ausgehende Strahlung zurückzuführen.

Die Bundesrepublik Deutschland habe gewusst, dass die Strahlen gefährlich sind, ihn aber weder davor gewarnt noch geschützt. Aus diesem Grund habe sie ihre Fürsorgepflicht vorsätzlich verletzt, argumentierte er.

Nachdem zuvor das Landgericht Koblenz die Klage abgewiesen hatte, beschäftigte sich das OLG in einem Staatshaftungsverfahren mit dem Fall. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

Az.: 1 U 1445/09)

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