Ex-Mitarbeiter dürfen Personalakte einsehen

Veröffentlicht:

ERFURT (reh). Auch wenn das Arbeitsverhältnis längst nicht mehr besteht, haben Arbeitnehmer das Recht, einen Blick in ihre Personalakte zu werfen. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden und gab damit der Klage eines früheren Versicherungsangestellten statt.

Sein Ex-Arbeitgeber hatte ihm die Einsicht in seine Akte mit Verweis auf das beendete Arbeitsverhältnis verwehrt. Der Arbeitnehmer habe auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein berechtigtes Interesse daran, den Inhalt seiner fortgeführten Personalakte auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, so die Richter.

Denn in der Regel werden nicht nur Kündigungsschreiben - egal von wessen Seite sie kommen -, sondern ebenso Kündigungsgründe und abschließende Beurteilungen in die Akten aufgenommen.

Der Arbeitgeber habe im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht gemäß Paragraf 241 Abs. 2 BGB auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen, heißt es in einer Pressemitteilung des BAG.

Hierzu zähle auch das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers resultierende Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Az.: 9 AZR 573/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Willkommenskultur

Neu im Team? Was Praxen beim Onboarding beachten sollten

Wettbewerb um Personal

Mit guten Arbeitsbedingungen raus aus der Engpass-Falle bei MFA

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Diagnostischer Fingerzeig

Nagelverfärbungen als Indikatoren systemischer Erkrankungen

Lesetipps
Mit einem PSA-basierten Screening sollen Prostatakarzinome früh erkannt werden

© Peakstock / stock.adobe.com

Früherkennung

PSA-basiertes Prostatakrebs-Screening: Langzeitdaten belegen Nutzen

Ein Arzt untersucht den unteren Rücken eines Patienten.

© gilaxia / Getty Images / iStock

Red Flags

Rückenschmerz: Wer muss sofort ins MRT?

Hauterkrankungen wie Ekzeme können sichtbare Beschwerden an den Händen verursachen.

© InfiniteStudio / stock.adobe.com

Überblick

Chronisches Handekzem: Tipps für Diagnostik und Therapie