Tx-Skandal

Fall Göttingen kurz vor der Anklage

Ermittler auf der Zielgeraden: Im Göttinger Transplantationsskandal steht offenbar die Anklage. Womöglich landet der Fall vor dem Schwurgericht - es geht um den Verdacht der fahrlässigen Tötung.

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Uniklinik Götting: Der ehemaliger Leber-Tx-Chef muss sich womöglich bald schon vor Gericht verantworten.

Uniklinik Götting: Der ehemaliger Leber-Tx-Chef muss sich womöglich bald schon vor Gericht verantworten.

© Julian Stratenschulte / dpa

GÖTTINGEN. Dem Landgericht Göttingen steht demnächst ein spektakulärer Prozess bevor. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat ihre umfangreichen Ermittlungen gegen den früheren Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Universitätsklinikum abgeschlossen.

"Die Abschlussentscheidung liegt vor", bestätigte Behördensprecher Klaus Ziehe. Über Art und Inhalt wollte er aus rechtlichen Gründen noch keine Angaben machen, da die Entscheidung dem Betroffenen noch nicht zugestellt wurde.

Aus dem Umstand, dass sich der 45-jährige Mediziner weiterhin in Untersuchungshaft befindet, lässt sich jedoch schließen, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat.

Die Strafverfolgungsbehörde hatte seit eineinhalb Jahren gegen den Mediziner unter anderem wegen des Verdachts des versuchten Totschlages in mehreren Fällen ermittelt.

Sollten sich diese Vorwürfe auch in der Anklage finden, würde der Prozess vor der für Tötungsdelikte zuständigen Schwurgerichtskammer des Landgerichts Göttingen stattfinden. Wann der Prozess startet, steht noch nicht fest. Zunächst muss das Gericht erst noch über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Der Arzt war im Januar festgenommen worden, weil die Staatsanwaltschaft Hinweise darauf hatte, dass er sich ins Ausland absetzen könnte. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) hatte im März eine Haftbeschwerde des Chirurgen abgelehnt und damit die Rechtsauffassung der Strafverfolgungsbehörde bestätigt.

Die OLG-Richter bejahten in acht Fällen den dringenden Tatverdacht des versuchten Totschlages. Danach soll der Transplantationsmediziner in den Jahren 2009 bis 2011 fälschlicherweise Patienten als dialysepflichtig gemeldet haben, um sie so auf eine vordere Stelle auf der Warteliste für Spenderorgane zu bringen.

In mehreren Fällen sollen Patienten eine neue Leber bekommen haben, obwohl sie noch nicht die vorgeschriebenen sechs Monate "trocken" waren.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Zuge ihrer Ermittlungen mehrere Gutachten eingeholt. Für den ursprünglichen Verdacht, dass der Mediziner Geld für die bevorzugte Behandlung von Patienten kassiert haben könnte, haben die Ermittler offenbar keine Belege gefunden.

Der Prozess dürfte sowohl in Justiz- als auch in Medizinerkreisen mit großem Interesse verfolgt werden. Erstmals muss sich ein Gericht mit der Frage beschäftigen, ob sich ein Arzt, der sich zugunsten seiner Patienten über die allgemein geltenden Regeln für die Vergabe von Spenderorganen hinwegsetzt, eines Tötungsdelikts schuldig macht.

Das OLG Braunschweig hatte es für "dringend wahrscheinlich" gehalten, dass der Mediziner sich der potenziell tödlichen Folgen für andere Patienten, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen waren, bewusst gewesen sei. Damit habe er den Tod anderer lebensbedrohlich erkrankter Patienten billigend in Kauf genommen. (pid)

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