Falschparker haftet selbst für Schäden am Auto

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (dpa). Falschparker müssen selbst für Schäden an ihrem Auto haften. Das Amtsgericht München stellte in einem am Montag veröffentlichten Urteil klar (Az.: 331 C 5627/09): Ein Autofahrer ist selbst schuld, wenn sein Wagen ordnungswidrig auf dem Bürgersteig abgestellt ist, den Verkehr behindert und dann von einem Kind mit dessen Fahrrad beschädigt wird.

Die Risiken eines falsch geparkten Wagens hätten in erster Linie die Parkenden und nicht die Passanten zu tragen. Im betreffenden Fall muss der Falschparker somit den Schaden von rund 1100 Euro selbst tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie organisieren Sie die HPV-Impfung, Dr. Hösemann?

Cochrane-Review

Gestagene können Endometriose-Beschwerden offenbar verringern

Lesetipps