Fehlbildung durch Schwangerschaftstest?

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BERLIN (dpa). Der Vorwurf schwerer Fehlbildungen durch das Medikament Duogynon kommt 30 Jahre nach einem eingestellten Verfahren erneut vor Gericht. Ein von Geburt an behinderter Mann aus dem Allgäu verlangt in einer Musterklage von Bayer Schering Pharma Einsicht in sämtliche Unterlagen über das Hormonpräparat des Unternehmens. Das Medikament war schon Ende der 70-er Jahre vom Markt genommen worden.

Der Mutter des Klägers war das Medikament 1975 als Schwangerschaftstest verabreicht worden. Der Pharmakonzern weist den Vorwurf zurück. Am Dienstag beginnen die Verhandlungen vor dem Landgericht Berlin.

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