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E-Dienstwagen

Förderung wird verlängert

Veröffentlicht:

Berlin. Praxisinhaber, die sich einen E-Dienstwagen zulegen, profitieren bis 2030 von einer attraktiveren steuerlichen Förderung. Der Finanzausschuss des Bundestags stimmte vor Kurzem dem von der Regierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität zu.

Wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, wird für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge die Versteuerung auf ein Prozent des halben Listenpreises monatlich halbiert. Die zunächst bis Ende 2021 befristete Maßnahme soll nun bis 2030 verlängert werden. (maw)

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