Frauenfußball-WM ist kein Grund für fristlose Kündigung

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NEU-ISENBURG (bü). Wollen Medizinische Fachangestellte (MFA) oder auch angestellte Ärzte in der Praxis Spiele der Frauenfußball-WM verfolgen, so müssen Praxischefs dies gebührend tolerieren - genau wie bei der Fußball-WM der Männer.

Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor, die einen Fall der 2010er Weltmeisterschaft betraf.

Hier sah sich ein Verkäufer während seiner Arbeitszeit auf einem mitgebrachten Fernseher ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft an. Dies rechtfertigt nach Ansicht der Richter weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung.

Pflichtverletzung im untersten Bereich

Das Gericht begründete seinen Spruch damit, dass der Angestellte vorher hätte abgemahnt werden müssen - zumal es seine erste Verfehlung im Job in dieser Richtung gewesen sei.

Angesichts der "gesellschaftlichen Bedeutung von Fußball" sei das Ansehen von Fußballspielen als "sozial-adäquat" einzustufen, "so dass das Gewicht der arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung als im untersten Bereich anzusehen" sei.

Der Arbeitgeber habe außerdem nach Einschätzung der Arbeitsrichter nicht dargelegt, ob sich Kunden durch das Fernsehgerät im Verkaufsraum gestört gefühlt hätten.

Az.: 7 Ca 4868/10

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