Sterbehilfe-Prozess

Freispruch für Berliner Hausarzt

Veröffentlicht:

BERLIN. Ein Berliner Arzt ist in einem Prozess um Sterbehilfe freigesprochen worden. Der 68-Jährige habe einer 44 Jahre alten und unheilbar kranken Patientin bei ihrem Suizid zwar geholfen, sich dabei aber nicht strafbar gemacht, entschied das Landgericht am Donnerstag.

 Dem Arzt sei kein "aktives Tun" nach Eintritt der Bewusstlosigkeit der Patientin vorzuwerfen. Auch das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen sei nicht strafbar gewesen. "Der Patientenwille ist zu achten", so die Vorsitzende Richterin.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 18.000 Euro wegen versuchter Tötung auf Verlangen, die Verteidigung Freispruch beantragt. Der Hausarzt hatte die Patientin auf ihren Wunsch hin beim Suizid unterstützt und ein starkes Schlafmittel verschrieben. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue Leitlinie Myalgien

Das sind die Red Flags bei Muskelschmerz

Lesetipps
Pneumologen hoffen seit Langem, dass man die Entzündung bei COPD endlich in den Griff bekommen und „das Übel an der Wurzel packen“ kann.

© Tahir/Generated with AI/stock.ad

Inflammation in den Griff kriegen

COPD: Welche Neuerungen in der Therapie und Diagnostik stehen an?