Urteil

Freispruch für Klinikärzte nach Tod eines Kindes

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DÜSSELDORF. Nach dem Tod eines siebenjährigen Jungen in einer Klinik sind zwei Düsseldorfer Ärzte vom Vorwurf fahrlässige Tötung freigesprochen worden. Das Gericht schloss sich am Dienstag einem Gutachter an, der beide Pädiater nicht verantwortlich für die notwendige, aber unterbliebene Darmverschluss-Op machte. Die Staatsanwaltschaft will nun gegen Chirurgen ermitteln, die für den Tod verantwortlich sein könnten.

Der Siebenjährige hatte laut Obduktion an einem Darmverschluss gelitten und war nach fast zwölf Stunden in der Klinik gestorben. Die Staatsanwaltschaft hatte einen 64-jährigen Oberarzt und eine 31-jährige Assistenzärztin vor Gericht gebracht, am Dienstag aber selbst beantragt, beide freizusprechen. Laut einem Gutachter hatte die Verantwortung für die nicht erfolgte, aber dringend notwendige Operation des Jungen, nicht bei den angeklagten Kinderärzten gelegen. „Es ist bei ihnen kein fehlerhaftes Handeln erkennbar“, sagte Amtsrichterin Nicole Marci. (dpa)

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