Frühbucherrabatt auch für Spätbucher möglich

Veröffentlicht:

HAMM (dpa). Ein Reiseveranstalter darf einen Frühbucherrabatt auch dann noch gewähren, wenn die Frist für den Rabatt schon lange abgelaufen ist. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Az.: I-4 U 52/10). Wenn ein zeitlich befristeter Preisvorteil verlängert werde, müsse dies nicht unbedingt irreführende Werbung sein. Es könnten sich auch die Marktbedingungen verändert haben. Verbraucherschützer hatten gegen einen Anbieter von Kinder- und Jugendreisen geklagt. Der hatte auf seiner Internetseite eine Reise mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt angepriesen. Auch nach Ablauf der Frist hatte er den Nachlass zunächst weiterhin eingeräumt, statt den Preis zu erhöhen.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Es dreht sich.

© visualpower / stock.adobe.com

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Der 131. Internistenkongress findet vom 3. bis 6. Mail statt. Das Motto lautet „Resilienz – sich und andere stärken“.

© Sophie Schüler

Übersichtsseite

DGIM-Kongress: Unsere aktuellen Beiträge im Überblick