70 Millionen Honorarplus

Fünf mehr Punkte je Fall für Fachärzte

Die Stärkung der fachärztlichen Grundversorgung ist beschlossen: Fünf Punkte mehr je Fall sollen Fachärzte ab 1. Januar 2014 honoriert bekommen - über die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung.

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Fünf mal fünf mal fünf mal ... macht 70 Millionen.

Fünf mal fünf mal fünf mal ... macht 70 Millionen.

© Gina Sanders / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Bei den Honorarverhandlungen für 2014 haben sich die Krankenkassen verpflichtet, 70 Millionen Euro zusätzlich für Fachärzte zu zahlen.

Das Geld wird jetzt dazu verwendet, die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) über alle Fachgruppen hinweg, die eine PFG abrechnen können, um fünf Punkte aufzustocken. Das hat der Bewertungsausschuss in seiner 319. Sitzung beschlossen.

So soll es für die allgemeine internistische Grundversorgung (EBM-Nr. 13220) vom 1. Januar 2014 an 41 Punkte geben (4,15 Euro nach dem dann gültigen Orientierungswert von 10,13 Cent), statt bisher 36 Punkten.

Gynäkologen (Nr. 08220) sollen jetzt 30 Punkte statt bisher 25 bekommen, Kinder- und Jugendpsychiater (Nr. 14214) 85 statt bisher 80 Punkte.

16 Facharztgruppen können auf eine eigene PFG zugreifen. An deren Zusammensetzung hat sich nach dem Beschluss nichts geändert. Das heißt, auch Facharzt-Internisten mit Schwerpunkt, also zum Beispiel Kardiologen, Pulmologen oder Gastroenterologen können weiterhin nicht von der Förderung der Grundversorgung profitieren.

Die Voraussetzungen für die Abrechnung der PFG haben sich laut dem Beschluss nicht geändert. Das heißt, dass die jeweilige Leistung "ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden (kann), in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang 3 und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden".

Die im Behandlungsfall gegen die PFG ausgeschlossenen Leistungen sind im Anhang 3 mit einem Sternchen versehen.

Einen Überblick über die neuen Punktzahlen gewinnt man auf der Website des Bewertungsausschusses, wo die aktuellen Beschlüsse vom 18. Dezember bereits abrufbar sind. (ger)

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