70 Millionen Honorarplus

Fünf mehr Punkte je Fall für Fachärzte

Die Stärkung der fachärztlichen Grundversorgung ist beschlossen: Fünf Punkte mehr je Fall sollen Fachärzte ab 1. Januar 2014 honoriert bekommen - über die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung.

Veröffentlicht:
Fünf mal fünf mal fünf mal ... macht 70 Millionen.

Fünf mal fünf mal fünf mal ... macht 70 Millionen.

© Gina Sanders / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Bei den Honorarverhandlungen für 2014 haben sich die Krankenkassen verpflichtet, 70 Millionen Euro zusätzlich für Fachärzte zu zahlen.

Das Geld wird jetzt dazu verwendet, die Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) über alle Fachgruppen hinweg, die eine PFG abrechnen können, um fünf Punkte aufzustocken. Das hat der Bewertungsausschuss in seiner 319. Sitzung beschlossen.

So soll es für die allgemeine internistische Grundversorgung (EBM-Nr. 13220) vom 1. Januar 2014 an 41 Punkte geben (4,15 Euro nach dem dann gültigen Orientierungswert von 10,13 Cent), statt bisher 36 Punkten.

Gynäkologen (Nr. 08220) sollen jetzt 30 Punkte statt bisher 25 bekommen, Kinder- und Jugendpsychiater (Nr. 14214) 85 statt bisher 80 Punkte.

16 Facharztgruppen können auf eine eigene PFG zugreifen. An deren Zusammensetzung hat sich nach dem Beschluss nichts geändert. Das heißt, auch Facharzt-Internisten mit Schwerpunkt, also zum Beispiel Kardiologen, Pulmologen oder Gastroenterologen können weiterhin nicht von der Förderung der Grundversorgung profitieren.

Die Voraussetzungen für die Abrechnung der PFG haben sich laut dem Beschluss nicht geändert. Das heißt, dass die jeweilige Leistung "ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden (kann), in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang 3 und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden".

Die im Behandlungsfall gegen die PFG ausgeschlossenen Leistungen sind im Anhang 3 mit einem Sternchen versehen.

Einen Überblick über die neuen Punktzahlen gewinnt man auf der Website des Bewertungsausschusses, wo die aktuellen Beschlüsse vom 18. Dezember bereits abrufbar sind. (ger)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vergleich der Leitlinien

Restless Legs Syndrom: Gabapentinoide oder Dopamin-Agonisten zuerst?

Lesetipps
Eine ältere Frau inhaliert ein Medikament aus einem Pulverinhalator.

© thodonal / stock.adobe.com

Asthma, COPD und Co.

Acht Fehler bei der Inhalationstherapie – und wie es richtig geht

Ein Kardiologe verwendet einen Schlauch für die Radiofrequenzkatheterablation eines Patienten mit Vorhofflimmern.

© romaset / stock.adobe.com

Nach Katheterablation

Kontrolle von Risikofaktoren schützt vor Vorhofflimmern-Rezidiven